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pmg - Pressedienst Medizin Gesundheit |
Datum: 07.06.2023
Rehaklinik selbst wählen - ab Juli 2023 möglich
Bad Füssing. Ab 01.07.2023 tritt das im Jahr 2021 beschlossene Gesetz zum Wahlrecht einer Rehabilitationseinrichtung in Kraft. Versicherte können ab diesem Zeitpunkt ihren Klinikwunsch im Reha-Antrag angeben. „Das ist ein noch kaum bekannter Meilenstein, der die individuellen Bedürfnisse der behandelten Menschen enorm stärkt“, sagt Markus Zwick, der Vorstandsvorsitzende der Johannesbad Gruppe, Bad Füssing. Die Rentenversicherung stimmt der Klinikwahl zu, wenn die Einrichtung eine Zulassung hat, und die Hauptdiagnose, Nebendiagnose sowie unabdingbare Sonderanforderungen von der gewünschten Klinik erfüllt werden. Unter das letzte Kriterium fallen beispielsweise die Wahl eines Bundeslandes oder die Option, eine Begleitperson mitbringen zu können. Versicherte sollten bereits in ihrem Reha-Antrag ihren Wunsch für eine bestimmte Klinik angeben. Information und Beratung dazu leisten Ärzte und Ärztinnen, Sozialdienste im Krankenhaus und Beratungsstellen der Kostenträger.
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