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pmg - Pressedienst Medizin Gesundheit |
Datum: 15.06.2020
Patienten können sich bei Ärzten jedweder Fachrichtung impfen lassen
Berlin. Durch Änderung des Infektionsschutzgesetzes können sich seit 01. März 2020 Patienten bei jedem Arzt, den sie aufsuchen, impfen lassen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Impfquoten in Deutschland gesteigert werden. Unter anderem hebt das Gesetz die bisherige Einschränkung von Fachärzten auf, nur in ihrem Tätigkeitsbereich impfen zu dürfen. Fachärzte können ab März jeden Patientenkontakt nutzen, um Schutzimpfungen – beispielsweise gegen Masern, Grippe, Pneumokokken oder Meningokokken – durchzuführen.
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